VwGG § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine, Rechtsverletzungsmöglichkeit keine; Wegfall derselben bereits vor Beschwerdeerhebung, zeitliche Überholung; Anspruch auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den VwGH, nicht auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit; Untersagung einer Versammlung, die zu einem bei Beschwerdeerhebung bereits verstrichenen Termin stattfinden sollte)
VwGH 27. 2. 2009, 2009/17/0005