VwGG § 23 Abs 2 (Bund, Länder, Gemeinden, andere Selbstverwaltungskörper; Vertretung durch ihre vertretungsbefugten oder bevollmächtigten Organe; Agrargemeinschaft; Maßgeblichkeit der Satzung; Vertretung durch Obmann im Rahmen rechtskräftiger Beschlüsse; keine Wirkung der Beschwerdeerhebung durch Obmann ohne Deckung durch Beschluss)
VwGH 24. 11. 2008, 2007/05/0238