VwGG § 26 Abs 2 (Bescheidbeschwerde, Legitimation eines Bescheidadressaten vor Bescheidzustellung zur Beschwerdeführung gegen einen im Mehrparteienverfahren bereits erlassenen Bescheid, keine Beschwerdelegitimation einer übergangenen Partei)
AVG § 8 (Parteien, Beteiligte; mit der Parteistellung verbundene Gewährleistung bestimmter Mitwirkungsrechte, Parteienrechte)