VwGG § 26 Abs 1 (Beschwerdefrist)
KO idF vor 1. 7. 2010 § 1 Abs 1 (Konkurseröffnung; Vermögen des Gemeinschuldners wird dessen freier Verfügung entzogen; Mit Teilaufhebung des Konkursverfahrens tritt grundsätzlich keine Verfahrensunterbrechung ein; gilt auch, wenn Konkursaufhebung während des Laufes einer Frist und unter Umständen kurz vor deren Ablauf erfolgt)