UVP-G 2000 § 2 Abs 3 (Genehmigung, Begriff; die in den einzelnen Verwaltungsvorschriften für die Zulässigkeit der Ausführung eines Vorhabens vorgeschriebenen behördlichen Akte oder Unterlassungen, wie insb Genehmigungen, Bewilligungen oder Feststellungen; Festlegung der Trasse einer Bundesstraße durch Verordnung, keine Genehmigung iSd UVP-RL)
§ 17 Abs 4 (Genehmigung; Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP)