StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; hinreichender Verdacht des Lenkens eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigten Zustand; keine weiteren Erhebungsschritte zur Lenkereigenschaft erforderlich)
VwGH 20. 3. 2009, 2008/02/0035