StbG § 10 Abs 4 Z 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, noch kein zehnjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz im Bundesgebiet, mindestens sechsjähriger Hauptwohnsitz im Bundesgebiet und nachhaltige persönliche und berufliche Integration; beschäftigungsrechtliche Situation des Verleihungswerbers für Beurteilung der beruflichen Integration unerheblich, keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit, Tätigkeiten als Nachhilfelehrer sowie gelegentliche Hilfsarbeitertätigkeiten, gesicherte beschäftigungsrechtliche Stellung)