AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen; Erkennenmüssen, dass die Leistung nicht gebührt; Sorgfaltsmaßstab; erstmalige Gewährung eines Familienzuschlages nach Geburt eines Sohnes; fehlender Vergleichsmaßstab, für das Erkennen der Unrichtigkeit der Höhe der erhaltenen Leistungen)
VwGH 1. 4. 2009, 2007/08/0050