ORF-G § 4 Abs 5 (Programmauftrag, Objektivitätsgebot)
§ 10 Abs 5 (Allgemeine Grundsätze und Jugendschutz; Information; Gebot der umfassenden, unabhängigen, unparteilichen und objektiven Information; Prüfpflicht für Nachrichten und Berichte; Trennung von Nachricht und Kommentar; Verletzung durch Bericht über Kärnten ohne deutliche Trennung zwischen tatsächlichem Geschehen und eingespielten Filmaufnahmen)