Fernseh-ExklusivrechteG: § 5 Abs 1 (Recht auf Kurzberichterstattung; Ereignis von "allgemeinem Informationsinteresse" Fußballspiele im Rahmen der T-Mobile-Bundesliga)
§ 5 Abs 4 (ebenso; Anrufung und Entscheidung des Bundeskommunikationssenates; Verpflichtung zur Einhaltung von Bescheiden; kein Fortbestand nach Aufhebung dieser Bescheide durch den Verwaltungsgerichtshof)