ORF-G § 4 Abs 5 (Programmauftrag, Objektivitätsgebot; Anwendungsvoraussetzung; Erfordernis einer die Vielfalt der Meinung zum Ausdruck bringenden Programmgestaltung, Beurteilung politischer Berichterstattung; längerer Beobachtungszeitraum)
§ 10 Abs 5 (Programmgrundsätze; Erfordernis der umfassenden, unabhängigen, unparteilichen und objektiven Information; keine Verletzung)