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VwGH 17. 3. 2009, 2009/21/0027 (Fremdenpolizei)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2009/1820ZfV 2009, 980 Heft 6 v. 11.1.2010

FPG § 2 Abs 4 Z 11 (Legaldefinition, begünstigter Drittstaatsangehöriger, Begriff; eigene Verwandte eines EWR-Bürgers, der sein Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich gewährt wird; Auslegung der Wortfolge "begleitet oder ihm nachzieht"; Adoptivsohn eines deutschen Wahlvaters)

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