FPG § 53 (Ausweisung; behauptetes Vorliegen humanitärer Gründe; Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens; keine Strafe wegen illegaler Einreise; unbegründeter Asylantrag Interessenabwägung; Berufstätigkeit; Deutschkenntnisse; großer Freundes- und Bekanntenkreis; Unterkunft; lange Dauer des Asylverfahrens)
§ 66 Abs 1 (ebenso)