FPG 2005: § 1 Abs 2 erster Satz (keine Anwendung des § 76 Abs 1 FPG auf Asylwerber)
§ 1 Abs 2 vorletzter Satz (Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Asylwerber, Zulässigkeit erst bei Durchsetzbarkeit der im Asylverfahren ergangenen Ausweisung)