FPG § 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit Daueraufenthaltstitel, Voraussetzungen; weiterer Aufenthalt muss eine schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen)
§ 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsprognose; Bestehen strafgerichtlicher Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen; jahrelang fortgesetztes Gesamtfehlverhalten)