FPG § 53 (Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Erteilung einer humanitären Niederlassungsbewilligung; private und familiäre Bindungen; zumutbare Auslandsantragstellung)
§ 57 (ebenso)
§ 66 (ebenso)
FPG § 53 (Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Erteilung einer humanitären Niederlassungsbewilligung; private und familiäre Bindungen; zumutbare Auslandsantragstellung)
§ 57 (ebenso)
§ 66 (ebenso)