Bgld ElWG 2006: § 1 Abs 1 (Geltungsbereich; Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Versorgung mit elektrischer Energie im Burgenland)
§ 2 Abs 1 (Erzeugungsanlage, Begriff; Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie mit Leistung von mehr als 100 W, mit allen der Erzeugung dienenden Nebenanlagen)