AsylG 1997: § 1 Z 4 AsylG 1997 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde hat beziehungsweise bei Staatenlosigkeit Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes; Feststellung der Staatsangehörigkeit)
§ 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Sippenhaftung, Konventionsgrund der Mitgliedschaft zur sozialen Gruppe "Familie")