AsylG 2005 § 2 Abs 1 Z 17 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde besitzt, oder - im Fall der Staatenlosigkeit - der Staat seines früheren gewöhnlichen Aufenthaltes)
§ 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)