AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Empfehlungen internationaler Organisationen , Indizwirkung, keine Bindung der Behörden aber Begründungspflicht bei abweichender Beurteilung, UNHCR-Position zum Kosovo, Angehörige der Volksgruppe der Roma, Prüfung der Gefährdung im Kosovo)