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AsylGH 23. 4. 2009, A5 262006-0/2008 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1694ZfV 2009, 915 Heft 6 v. 11.1.2010

AVG § 66 Abs 2 (Berufungsbehörde, Zurückverweisung an Erstinstanz zur Neudurchführung bei so mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen, so dass Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung erforderlich; Anwendbarkeit für Verfahren vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat; Berufung, mangelhafte Sachverhaltsermittlung durch Vorinstanz, Notwendigkeit der Durchführung oder Wiederholung der Verhandlung)

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