Das burgenländische Baugesetz ist mit seinen 35 Paragrafen im Vergleich zu anderen Bauordnungen relativ kurz und bündig gefasst. Das könnte vorschnell zur Ansicht verleiten, es gäbe im Anwendungsbereich dieser Bauordnung weniger klärungsbedürftige Rechtsfragen als üblich. Gerade das ist aber, wie die Erfahrung in der Praxis seit vielen Jahren gezeigt hat, sicherlich nicht der Fall. Abgesehen davon, dass ein Teil des bautechnischen Normenmaterials nur auf Verordnungsebene verschoben worden ist, werfen relativ kurze (und daher abstraktere) Rechtsnormen eher noch zusätzliche Abgrenzungsfragen auf, wie im Vorwort des vorliegenden Baurechtskommentars auch hervorgehoben wird (S 6).