Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwieweit sich im Verwaltungsrecht unter Bedachtnahme auf das Gemeinschaftsrecht individuelle Ansprüche gegen Feinstaubbelastung begründen und durchsetzen lassen. Besonderes Augenmerk wird dabei den sich aus dem EuGH-Urteil Janecek (Rs C-237/09 ) ergebenden Anforderungen gewidmet.
I. Einleitung