MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Organisations- und Verfahrensgarantien; faires Verfahren, Unzulässigkeit der zwangsbewehrten Erlangung von Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens, Umstände des Einzelfalls maßgebend)
Art 6 Abs 2 (Unschuldsvermutung; Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen)