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VwGH 29. 1. 2009, 2007/07/0115 (Wasserrecht)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2009/1637ZfV 2009, 860 Heft 5 v. 3.11.2009

WRG 1959 § 9 Abs 1 (Bewilligung erforderlich für jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der öffentlichen Gewässer)

§ 21 Abs 1 (Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers ist unter bestimmten Voraussetzungen zu befristen)

VwGH 29. 1. 2009, 2007/07/0115

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