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VwGH 29. 1. 2009, 2007/07/0067 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1624ZfV 2009, 856 Heft 5 v. 3.11.2009

AVG § 66 Abs 2 (Behebung des Berufungsbescheides und Zurückverweisung; kassatorische Entscheidung)

§ 66 Abs 4 (Berufungsbehörde hat außer dem in Abs 2 erwähnten Fall, sofern Berufung nicht als unzulässig oder verspätet zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden)

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