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VwGH 21. 5. 2008, 2004/10/0132 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1615ZfV 2009, 854 Heft 5 v. 3.11.2009

AVG § 13 Abs 1 (Anbringen, Wiederholung eines Antrages, Deutung, dass es sich bei der späteren Eingabe nicht um einen gesonderten Antrag handelt)

§ 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht über einen Antrag; über einen, wenn auch mehrmals an die Behörde herangetragenen Antrag kann nur einmal entschieden werden)

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