VStG § 49 Abs 1 (Strafverfügung; Einspruchsrecht nur des Beschuldigten)
TierschutzG: § 41 (Tierschutzobmann, Wahrnehmung der Interessen des Tierschutzes, Parteistellung im Rahmen dieser Aufgaben; kein Einspruchsrecht gegen an Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens gerichtete Strafverfügung)