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VwGH 29. 1. 2009, 2008/07/0217 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1588ZfV 2009, 847 Heft 5 v. 3.11.2009

VwGG § 55 Abs 1 (Höhe des dem Bf bei Nachholung des versäumten Bescheides zuzusprechenden Aufwandersatzes)

§ 55 Abs 2 Z 3 idF BGBl I 2008/4 (Abs 1 ist nicht anzuwenden, wenn die der Säumnisbeschwerde zugrunde liegende Verwaltungssache mutwillig betrieben wird)

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