VwGG § 47 (Kostenersatz; wenn der Rechtsträger der obsiegenden und der unterlegenen Partei - zB im Falle einer Amtsbeschwerde - ident ist, entfällt ein Kostenausspruch)
VwGH 21. 5. 2008, 2004/10/0038 (Amtsbeschwerde)
VwGG § 47
VwGG § 47 (Kostenersatz; wenn der Rechtsträger der obsiegenden und der unterlegenen Partei - zB im Falle einer Amtsbeschwerde - ident ist, entfällt ein Kostenausspruch)
VwGH 21. 5. 2008, 2004/10/0038 (Amtsbeschwerde)
VwGG § 47