FSG § 7 Abs 3 Z 3 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; ua insbesondere erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Schutzwegen; ist lediglich demonstrative Aufzählung; ebenso "im Bereich" von Schutzwegen)
§ 25 Abs 3 (bei Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ist Entziehungsdauer von mindestens drei Monaten festzusetzen; Wertung nach § 7 Abs 4 darf nicht unterlassen werden)