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VwGH, 14. 1. 2009, 2007/04/0199 (Gewerberecht)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2009/1520ZfV 2009, 824 Heft 5 v. 3.11.2009

GewO 1994 § 13 Abs 1 Z 1 lit b (Gewerbeausübung; Ausschlussgrund; gerichtliche Verurteilung einer natürlichen Person zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen; Tatsachenfeststellung)

AVG § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme, neue Tatsachen; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Ausschlussgrund der gerichtlichen Verurteilung, nachträgliche Milderung ist zu berücksichtigen)

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