BDG: § 38 Abs 1 idF BGBl 1994/550 (Versetzung)
§ 39 (Dienstzuteilung; klare Befristung und Betrauung mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung der Zuteilungsdienststelle vorgesehenen Arbeitsplatzes für die Dauer der Zuweisung erforderlich; hier: objektiv willkürliche Weisung)