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VwGH 29. 1. 2009, 2009/07/0015 (Bodenreform)

JudikaturBODENREFORMZfV 2009/1494ZfV 2009, 810 Heft 5 v. 3.11.2009

Stmk AgrargemeinschaftenG 1985: § 6 Abs 1 (Agrarbehörden haben die Agrargemeinschaften zu überwachen)

§ 6 Abs 2 (aufgrund des Überwachungsrechts kann Agrarbehörde vorläufige Verwaltungssatzungen erlassen; dieses Recht erstreckt sich auch auf bereits regulierte Agrargemeinschaften, also auch auf solche, für die bereits Satzungen bestehen)

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