ApG: § 9 (Konzessionsansuchen, in Konkurrenz mit einem Antrag auf Standorterweiterung einer bestehenden Apotheke, Maßgeblichkeit der Priorität offen gelassen)
§ 48 Abs 2 (Einspruchsrecht ua der "Inhaber" von Nachbarapotheken gegen Neuerrichtungsantrag hinsichtlich des Bedarfes; "Inhaber" ist im Fall einer Personengesellschaft die Gesellschaft, nicht ein Gesellschafter, der Konzessionär oder der Apothekenleiter im eigenen Namen; Zurechnung)