Stmk AWG 2004: § 9 Abs 3 (über begründeten Antrag des Liegenschaftseigentümers kann das Behältervolumen und/oder die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhr der Menge des tatsächlich anfallenden Siedlungsabfalls in Entsprechung zu den Vorgaben der Abfuhrordnung der Gemeinde angepasst werden.)