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AsylGH 24. 4. 2009, S6 405.748-1/2009 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1451ZfV 2009, 782 Heft 5 v. 3.11.2009

AVG: § 62 Abs 4 AVG (amtswegige Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern sowie von offenbar auf einem Versehen oder mangelhaftem Betrieb einer EDV-Anlage beruhenden gleichzuhaltenden Unrichtigkeiten; Anwendung durch AsylGH)

VwGG § 43 Abs 7 (amtswegige Berichtigung von Schreib- oder Rechnungsfehlern oder anderen offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten im Erkenntnis)

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