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AsylGH 8. 5. 2009, B3 402497-2/2009 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1449ZfV 2009, 781 Heft 5 v. 3.11.2009

AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung, Voraussetzungen, kein unvorhergesehenes Ereignis, kein minderer Grad des Versehens; trotz Kenntnis der Abmeldung bloße Erkundigungen betreffend Zustellungen an früherer Abgabestelle)

ZustG § 8 Abs 2 (Änderung der Abgabestelle, unterlassene Mitteilung einer neuen Abgabestelle)

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