AsylG 1997: § 7 idF BGBl I 2002/126 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Erfordernis der Aktualität der Verfolgung, fünfmonatiges Zuwarten bis zur Ausreise ohne weitere Verfolgungshandlungen, fehlender zeitlicher Zusammenhang; Armenien)