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AsylGH 29. 4. 2009, D5 252610-0/2008 (Asylwesen)

JudikaturASYLWESENZfV 2009/1438ZfV 2009, 770 Heft 5 v. 3.11.2009

AsylG 1997: § 27 Abs 1 erster Satz idF BGBl I 2002/126 (persönliche Einvernahme des Asylwerbers von dem zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesasylamtes, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich; Unmittelbarkeitsgrundsatz, Verfahrensmangel, Relevanz bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit)

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