AVG § 63 Abs 5 (Berufungsfrist, Einbringung bei der Behörde, Einbringungsstelle, tatsächliches Einlangen)
§ 66 Abs 4 (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache, Zurückweisung eines Antrages durch Erstinstanz)
§ 71 Abs 1 Z 2 (Wiedereinsetzung, unverschuldete Fristversäumnis, unrichtige Angabe der Einbringungsstelle durch die Behörde)