BDG 1979 § 38 Abs 6 (Vorverständigung, konkrete Bezeichnung der neuen Verwendung als Voraussetzung für Zustimmungsfiktion)
§ 40 Abs 2 Z 3 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, Zuweisung zum "Mitarbeiterpool", besondere Begründungspflicht, schonendste Variante)