B-VG Art 67 Abs 1 (Akte des Bundespräsidenten, auf Vorschlag der Bundesregierung, allenfalls Bindung der Bundesregierung an Vorschläge anderer Stellen)
Art 67 Abs 2 (Akte des Bundespräsidenten, Gegenzeichnung)
Art 81 b Abs 1 lit a (Landesschulräte, Dreiervorschläge für Schulleiter an den den Landesschulräten unterstehenden Schulen)