B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation keine; keine für den Antragsteller wirksame Norm; nach Übergangsbestimmung der Novelle 1996 außer Kraft getretene Widmung in Flächenwidmungsplan)
Wr BauO: § 5 Abs 5 idF LGBl 1996/44 (Auszeichnung für öffentliche Zwecke, Unwirksamwerden nach 12 Jahren)