VerwertungsgesellschaftenG: § 30 Abs 2 Z 6 (Zuständigkeit des Urheberrechtssenates für die Feststellung der Sätze, nach denen die Höhe des gesetzlichen Vergütungsanspruchs einer Verwertungsgesellschaft zu berechnen ist)
§ 30 Abs 2 Z 7 (ebenso; für die Feststellung des Anteils, der einer Verwertungsgesellschaft im Fall eines gesetzlichen Beteiligungsanspruchs zusteht)