Verletzung (Gesetz)
VfGH 11. 12. 2008, G 43/07
Meinungsäußerungsfreiheit, zulässige Beschränkungen, Aufrechterhaltung der Ordnung; Schutz der Natur und Landschaft im öffentlichen Interesse, zur Aufrechterhaltung der Ordnung; generelles Werbeverbot außerhalb von Ortschaften jedoch unverhältnismäßig; Ausschluss von Aufschriften auf bereits bestehenden, schon für sich einen Eingriff in das Landschaftsbild darstellenden Anlagen.