Verletzung (Gesetz)
VfGH 25. 9. 2008, G 162/07 ua
Sachlich nicht gerechtfertigte Beschränkung der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung. Haftung von Spielbanken für Verluste erkennbar Spielsüchtiger auf 6 Monate.
Verletzung (Gesetz)
VfGH 25. 9. 2008, G 162/07 ua
Sachlich nicht gerechtfertigte Beschränkung der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung. Haftung von Spielbanken für Verluste erkennbar Spielsüchtiger auf 6 Monate.