Tir ROG 2001: § 107 Abs 1 (örtliche Raumordnungskonzepte, Flächenwidmungspläne; Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Raumordnungskonzeptes)
Tir ROG 2001: § 107 Abs 1 (örtliche Raumordnungskonzepte, Flächenwidmungspläne; Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Raumordnungskonzeptes)