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VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0065 (Wohnrecht)

JudikaturWOHNRECHTZfV 2009/1297ZfV 2009, 688 Heft 4 v. 9.9.2009

WEG 2002: § 2 Abs 5 zweiter Satz (Gesamtheit der Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, juristische Person zur Verwaltung der Liegenschaft, Rechtsfähigkeit nach Maßgabe des § 18)

§ 18 Abs 1 idF vor BGBl I 2006/124 (Eigentümergemeinschaft, Erwerb von Rechten und Eingehen von Verbindlichkeiten hinsichtlich der Verwaltung der Liegenschaft; eingeschränkte Rechtspersönlichkeit)

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