AVG § 63 Abs 1 (Berufungsrecht, Instanzenzug; Maßgeblichkeit der Verwaltungsvorschriften; Gemeindeverwaltung, Bundeshauptstadt Wien; eigener Wirkungsbereich, Entscheidung des Magistrats, Zuständigkeit des Berufungssenates; Entscheidung der zweiten Instanz aufgrund eines Devolutionsantrages, Berufung an Gemeinderat)